Abriss dreier illegal im Naturschutzgebiet Cala Llimpa-Santa Madrona erbauter Villen, um die Grundstücke in ihren ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen. Erwerb zweier weiterer Parzellen, die derzeit zur Finca Sa Boval Vella gehören.
Menorca
Govern de les Illes Balears
Conselleria de Medi Ambient i Territori
258.117 €
37.000 €
37.000 €
2017
2017 - 2018
Ausgeführt
Umweltschutz
Ausgeführt: 100%
18.02.2021
Im Naturpark s'Albufera des Grau gibt es noch Überreste von Gebäuden und Straßen der alten Wohngebietes Shangri-La, die vor der Ausweisung des Parks auf dem Grundstück der Fincas von Llimpa und Santa Madrona errichtet wurden. Mit der Durchführung dieses Projekts wird der Prozess der Wiederherstellung der natürlichen Umwelt von s'Albufera fortgesetzt, der mit der Enteignung eines Teils des ehemaligen Wohngebietes Shangri-La durch die Ortsverwaltung Maó in den 80er Jahren begann.
Ziel ist es, einerseits die drei verbliebenen Chalets auf dem öffentlichen Gelände von Llimpa - Santa Madrona abzureißen, um die Grundstücke wieder in ihren ursprünglichen Zustand zu versetzen, und andererseits die beiden isolierten Grundstücke zu erwerben, die zurzeit zur Finca Sa Boval Vella gehören.
Ebenso sollen Strukturen und Elemente wiederhergestellt werden, die im Zusammenhang mit früheren landwirtschaftlichen Tätigkeiten stehen, die durch städtebauliche Maßnahmen beschädigt wurden oder deren Zustand sich im Laufe der Zeit verschlechtert hat wie etwa Trockenmauern, Durchgänge, Brunnen, Wildbachpassagen oder Brücken, Sperrungen und Rückgaben von Straßen etc.
Nachdem die Gebäude abgerissen und der Schutt beseitigt worden ist, werden die betroffenen Grundstücke wieder in ihren ursprünglichen Zustand zurückversetzt, einschließlich der Anpassung des Bodens und der Aussaat von einheimischen Baumarten wie Olivenbäumen, Steineichen, Heidekraut, Stechpalmen-Kreuzdorn etc., und zwar jeweils mit Samen aus dem Naturpark.
Parallel dazu wird der gesamte öffentliche Bereich von Llimpa - Santa Madrona teilweise zurückgegeben, vor allem durch die Wiederherstellung von landwirtschaftlichen Nutztierstrukturen wie Trockenmauern, Durchgängen, Brunnen, Wildbachpassagen oder Brücken, Sperrungen und Rückgaben von Straßen etc. Alle diese Bauwerke wurden während der Bebauung dieser Grundstücke beschädigt oder ihr Zustand hat sich im Laufe der Zeit verschlechtert.