Das Projekt
Artikel 47 der Verfassung legt das Recht auf angemessenen Wohnraum fest. Dieses Recht steht jedoch dem Gesetz von Angebot und Nachfrage, das den Marktpreis regelt, gegenüber. Dieser Preis wurde stark vom Tourisimus beeinflusst und führte zu einem durchschnittlichen Mietanstieg von 22 % pro Jahr. Als Ergebnis haben die Balearen den schlechtesten Index für die Zugänglichkeit zu Wohnraum in Spanien, d. h. dieser Index beschreibt das Verhältnis zwischen durchschnittlicher Kaufkraft und den theoretischen Kosten einer Wohnung.
In Bezug auf Angebot und Nachfrage bei Sozialwohnungen verwaltet das Balearische Institut für Wohnungswesen (IBAVI) eine Gesamtzahl von 1.745 Wohnungen, von denen derzeit 34 für die Vergabe zur Verfügung stehen. Andererseits steigt ständig die Nachfrage nach Wohnungen.
Aus diesem Grund hat das IBAVI dieses Projekt vorgestellt, das die Förderung und den Bau einer Gruppe von 24 Sozialwohnungen auf der Parzelle F der Zone RP-5 der strategische Landreserve Nr. 2 (RES 2) in der Avenida s‘Olivera Nr. 26 von Magaluf (Calvià, eingetragene Finca im Besitz des IBAVI) vorsieht. Die Wohnungen werden später als Sozialwohnungen vermietet. Auf diese Weise ist man bemüht, die Nebeneffekte des Tourismus abzumildern, der den heimischen Bewohnern den Zugang zu Wohnraum erschwert.
Es ist das Projekt, das als Gewinner aus einer Ausschreibung hervorgegangen ist und im Rahmen der strategischen Landreserve (RES) umgesetzt wird. Im Süden entsteht eine große Grünfläche, die die gute Ausrichtung der Wohnungen garantiert. Als vorheilhaft hat sich die Neigung des Grundstückes erwiesen, um Parkplätze in einem Untergeschoss anzuordnen. Alle Wohnungen verfügen über eine Querlüftung.
Erwähnt werden sollte, dass alle vom IBAVI geförderten Wohnungen energieeffizient gebaut werden, um das 20/20/20-Ziel der europäischen Energiestrategie zu erreichen, die derzeit in Spanien der Energieeffizienzklasse A für Wohngebäude entspricht und sich durch einen niedrigeren Verbrauch als 15 kWh/m2/Jahr auszeichnet.